Nova Tours AG

Reisebedingungen AAT Kings Geführte Rundreisen, Inspiring Journeys & Kurztouren Anzahlung 15 % des Reisepreises Stornokosten-Pauschalen (pro Person) bei Reiserücktritt des Reisenden – Tage des Rücktritts vor Reisebeginn ohne Flüge Stornokosten mit Flügen Stornokosten 61+ Tage Verlust der Anzahlung 91+ Tage Verlust der Anzahlung 60-30 Tage 50% des Reisepreises 90-30 Tage 50% des Reisepreises 29-2 Tage 80% des Reisepreises 29-2 Tage 80% des Reisepreises 1-0 Tage 90% des Reisepreises 1-0 Tage 90% des Reisepreises AAT Kings Tagestouren Stornokosten-Pauschalen (pro Person) – Stunden des Rücktritts vor Reisebeginn Stornokosten innerhalb von 48 Stunden 50% des Reisepreises innerhalb von 24 Stunden 100% des Reisepreises Diese Reisebedingungen sind ein Auszug aus den Allgemeinen Reisebedingungen und regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen 
(nachstehend „ Reisender “ genannt) und Ihrem Reiseveranstalter (nachstehend „ RV “genannt)undwerdenvon IhnenbeiBuchunganerkannt. Falls Ihr Reisebüro als Reiseveranstalter auftritt, gelten dessen Reisebedingungen und die nachfolgendenBestimmungenhabenergänzendenCharakter. Die vollständigen Reisebedingungen finden Sie unter aatkings.com/booking-conditions . Im Falle inhaltlicherAbweichungenhabendievollständigenReisebedingungenVorrang,dadiese regelmäßigaktualisiertwerden,undsichnachDrucklegungÄnderungenergebenkönnen. Gültigkeitsdauer Die Reisebeschreibungen in diesem Katalog gelten im Allgemeinen für alle Reisetermine zwischen 01. April 2024 und 31. März 2025. ProgrammänderungenbehältsichderRVvor. Abschluss des Pauschalreisevertrags - Reiseanmeldung Die Reiseanmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende eine schriftliche Reisebestätigung, die § 651d Abs. 3 S. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entspricht. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 5 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist wirddieReisedurchdenRVbestätigt.EinevonderReiseanmeldungabweichendeodernicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der RV 10Tage gebunden istunddenderReisende innerhalbderFristannehmenkann. Vertragsparteien Der Reisevertrag wird geschlossen zwischen dem Reisenden und dem RV. Die AAT Kings Tours (Deutschland) GmbH ist der vom RV bevollmächtigte Vertreter in der Bundesrepublik Deutschland. Der RV vereinbart mit seinen Kunden die Geltung deutschen Rechts. AusschließlicherGerichtsstand fürKlagen,diesichgegendenRV richten, istMünchen. Durchführender Veranstalter Die in diesem Katalog aufgeführten Reiseprogramme werden von AAT Kings Tours Pty. Ltd. im Auftrag der AAT Kings Tours International Ltd. durchgeführt. Die Tagesausflüge und Kurztouren in Perth, Adelaide und Cairns werden von Subunternehmen durchgeführt. Inlandsfüge, die im Rahmen mancher Rundreisen erforderlich sind, und vom RV organisiert werden,unterliegendenBeförderungsbedingungender jeweiligenFluglinie. Zahlungen Zahlungen des Reisenden an den RV sind gemäß § 651r BGB über den Versicherungs-Service tourVERS bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgesichert, und der Reisende erhält zusammen mit der Reisebestätigung/Rechnung den entsprechenden Sicherungsschein, der auch für alle mitangemeldeten Reiseteilnehmer gilt. Der Sicherungsschein verliert seine Gültigkeit mit Beendigung der gebuchten Reise. Nach Vertragsabschluss sind 15% des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende Vereinbarung treffen. Der Restbetrag istaufAnforderung60TagevorReisebeginngegenAushändigungdervollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich oder vorgesehen (z.B. Reise-Voucher oder Beförderungsschein), zu zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zuzahlen,wennderRVnichtmehr (sieheunten)zurücktretenkann. Vertragsabschlüsse innerhalb von 60 Tagen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An-undRestzahlung)nicht leistet,kannderRVnachMahnungundangemessenerFristsetzung vomVertragzurücktretenundeineRücktrittsentschädigungverlangen. Reisepreise Die in diesem Katalog abgedruckten Preise gelten vom 01. April 2024 bis zum 31. März 2025undbasierenaufdenam15.August2023gültigenWechselkursen (AUD/NZD).Die im vorliegendenKatalogangegebenenPreisefürFlügesindunverbindlichePreise,basierendauf den günstigsten BuchungsklassenundeskönnenZuschlägeanfallen. Kinder Bei Geführten Rundreisen und mehrtägigen Kurztouren erhalten Kinder im Alter von 5 bis 15 Jahren eine Ermäßigung für das Landprogramm. Voraussetzung ist, dass die Kinder in BegleitungeinesErwachsenen reisenunddieUnterkunftmitmin.einemErwachsenen teilen. ProZimmer istnureineKinderermäßigungmöglich.BeiTagestourenundKurztouren istkein Mindestalter erforderlich und Kinder im Alter von 2 bis 15 Jahren erhalten einen ermäßigten Reisepreis. Kinder im Alter bis 23 Monate reisen auf den von AAT Kings durchgeführten Tagestouren und Short Breaks (wo nicht anders vermerkt) kostenlos. Änderung der Buchung auf Wunsch des Reisenden - Vertragsübertragung Sollte der Reisende nach Bestätigung der Buchung eine Änderung wünschen, und diese möglich sein, so wird eine Gebühr von € 40 pro Person erhoben. Dabei können Änderungs- wünsche ausschließlich vom Reisenden selbst oder von seinem Reisevermittler (Reisebüro) bisspätestens60TagevorReisebeginnangefragtwerden.EingrundsätzlicherAnspruchdes ReisendenaufUmbuchungnachVertragsschlussbestehtnicht.WirdeineÄnderung innerhalb von 60 Tagen vor Reisebeginn gewünscht, so wird diese als Reiserücktritt und Neubuchung behandelt ,d.h.es fallenStornokostengemäßobigerStornokosten-Tabellean. DerReisendekann innerhalbeinerangemessenenFristschriftlicherklären,dassstattseiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Der RV kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem RV als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. Flug- oder Hotelumbuchungen). Preisvorteile 1. Global Tour Rewards (Treuer-Rabatt) – der Preisvorteil ist begrenzt auf eine Rundreise pro Buchung, pro Person und Jahr und bezieht sich auf das reine Landarrangement der gebuchten Reise (Geführte Rundreisen, First Choice- und Best Buys-Guided Holidays sowie Inspiring Journeys). Sie müssen die vorausgegangene Rundreise abgeschlossen haben, bevorderTreue-RabattaufdieBuchungeinererneutenRundreiseangewendetwerdenkann. 2. Mehrfachbucher-Rabatt – der Preisvorteil belohnt die gleichzeitige Buchung mehrerer Rundreisen und bezieht sich auf von AATKings durchgeführte Reisen (Geführte Rundreisen, First Choice- und Best Buys-Guided Holidays) und Inspiring Journeys von min. 7-tägiger Dauer.DerPreisnachlassbeziehtsichaufdiekürzerebzw.kürzestedergebuchtenReisen. 3. Dreibettzimmer-Rabatt–wenn 3 Reisegäste zusammen ein Zimmer teilen, erhalten Sie einen ermäßigten Dreibettzimmerpreis pro Person. Dabei kann das 3. Bett ein einfaches Zustell- oder Ausziehbett sein. Der Dreibettzimmer-Preis ist nicht mit dem Kinderpreis kombinierbar und nicht auf Inspiring Journeys oder bei Zusatzübernachtungen möglich. 4. Alleinreisende können auf von AAT Kings durchgeführten Reisen (Geführte Rundreisen, First Choice- und Best Buys-Guided Holidays) auf Wunsch ein Doppelzimmer teilen. 5. Eine Gruppen-Ermäßigung ist ab 9 Teilnehmern auf den von AAT Kings durchgeführten Rundreisen und Inspiring Journeys erhältlich. 6. Rabattierte Reisegutscheine (Future Travel Credits), können bei Neubuchung nicht mit weiterenPreisnachlässenkombiniertwerden. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gegenüber dem RV schriftlich erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler (Reisebüro). Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts beim RV oder Vermittler. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der RV den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der RV kann jedoch eine angemessene Entschädigung gemäß obiger Stornokosten-Tabelle verlangen. Die minimale Entschädigung entspricht der Anzahlung von 15%. Dem Reisenden wird der Nachweis gestattet, dass die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschalesei.DerRVbehältsichdasRechtvor,einehöhereEntschädigungzu fordern, falls er diese dem Reisenden gegenüber belegen kann. NachdemRücktrittdesReisenden istderRVzurRückerstattungdesReisepreisesabzüglich der Entschädigung verpflichtet. Davon abweichend kann der RV vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblichbeeinträchtigen. Rücktritt des RV bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen Der RV kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt. Durch den Rücktritt verliert der RV den Anspruch auf den Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtetundhat innerhalbvon14TagennachdemRücktrittdieRückerstattungzu leisten. Rückerstattungen Rückerstattungen für Reiseleistungen, die freiwillig, wegen Krankheit oder anderer vom RV nicht zu vertretender Gründe vom Reisenden nicht in Anspruch genommen werden, können nichterfolgen.DerReisendehat lediglicheinenAnspruchaufdieerspartenAufwendungen,die von den Leistungsträgern an den RV tatsächlich erstattet wurden. Rückerstattungsgesuche müssen innerhalbvon30TagennachReiseendeeingereichtwerden. Leistungen und Pflichten Der RV behält sich Änderungen vom Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungs- beschreibung und der Preise, und wird den Reisenden gegebenenfalls vor Reiseanmeldung hierüber informieren. Der RV hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen). Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn gemachten Angaben des RV und den vereinbarten Vorgaben des Reisenden. Dem Reisenden ist nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung zur Verfügung zu stellen. Der RV hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann der RV Ersatz entstandener Aufwendungen verlangen. Der RV hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten. Reisemittler (Reisebüros) sind nicht vom RV autorisiert, Zusicherungen zu geben oder Abreden zu treffen, die über die Buchungsbestätigung/Reisebeschreibung hinausgehen. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den RV sind einseitig zulässig, aber nur Wirksam,wennsiederRVgegenüberdemReisendenverständlichvorReisebeginnerklärt.Die RechtedesReisendenbeiReisemängelnbleibenhiervonunberührt. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die der RV ausdrücklich zuunterrichtenhat.DerReisendekannzurücktretenoderdieangeboteneVertragsänderung bzw.Ersatzreise innerhalbderAnnahmefristdesRVannehmen.Ohne fristgemäßeErklärung des Reisenden gilt das Angebot des RV als angenommen. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für den RV geringere Kosten, so sind dem Reisenden die ersparten Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB). ReiseprogrammekönnensichanbesonderenFeiertagen (z.B.Weihnachten,Ostern,Silvester oder Neujahr) ändern und bei zusätzlichen Hotelübernachtungen können Preiszuschläge oder eine Mindestaufenthaltsdauer erforderlich sein. BeiReisen indieentlegenenOutback-RegionenbehältsichderRVdasRechtvor,Änderungen der Reiseroute oder Unterkünfte vorzunehmen, wenn Wetter-, Straßen- oder andere Reisebedingungen dies erforderlich machen sollten. Der RV ist nicht in der Lage, die Einhaltung genauer Ankunfts- und Abreisezeiten zu garantieren und haftet nicht für verpasste Anschlüsse. Im Falle einer technischen Panne oder anderer unvorhergesehener Ereignisse behält sich der RV das Recht vor, auf andere Fahrzeuge als im Programm beschrieben zurückzugreifen, um den weiteren Verlauf der Reise zu ermöglichen. Teilnahmebeschränkung Das Mindestalter zur Teilnahme an den Geführten Rundreisen beträgt 5 Jahre. Kinder unter 12 Jahren sind von Inspiring Journeys ausgeschlossen. Kinder unter 18 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Der RV heißt grundsätzlich behinderte Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder besonderen Anforderungen herzlich willkommen. Sie dürfen jedoch nicht auf besondere Betreuung oder Hilfe seitens des RV oder anderer Mitreisenden angewiesen sein, bzw. müssen von einer nicht behinderten Person begleitet werden. Der RV muss zum Buchungszeitpunkt über Behinderungen, Einschränkungen, besondere oder medizinische Anforderungen des Reisenden informiert werden, welche das eigene Reisevergnügen oder das der Mitreisenden beeinträchtigen können. Eine ärztliche Bestätigung bzw. Reiseerlaubnis kann vom RV jederzeit angefordert werden. Der RV behält sich das Recht vor, Personen, deren geistiger oder körperlicher Zustand sie nicht befähigt, für sich selbst zu sorgen, oder die Dienste und Einrichtungen benötigen,welchederRVnichtgarantierenkann,dieTeilnahmezuverwehren. Insbesondere behält sich der RV vor, Reisende ohne Erstattung des Reisepreises von der Teilnahme auszuschließen, im Falle dass sie • den grundsätzlichen Anforderungen einer Busreise nicht genügen • Unterstützung und Einrichtungen benötigen, die nicht verfügbar sind • sich nicht an die zumutbaren Anweisungen des AATKings-Personals halten • sich ungebührlich, unangemessen oder ungesetzlich verhalten oder den Reisegenuss und das Wohlbefinden der Mitreisenden beinträchtigen oder deren Sicherheit gefährden. DerReisendeerklärtsichdamiteinverstanden,denRVundseineLeistungsträgernicht fürdie eventuelle Entscheidung verantwortlich zu machen, sie aus den vorgenannten Gründen von der Reiseteilnahme auszuschließen oder irgendwelche Dienste zu verweigern. Vermittelte Leistungen & nach Reisebeginn erbrachte Leistungen Bei ausdrücklich im Katalog, den Reiseunterlagen oder sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen ist der RV nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB und haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Auch für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden im Reiseland ausgewählt werden, ist der RV stets nur Vermittler und nicht Veranstalter. Hierzu zählen alle fakultativ angebotenen Ausflüge (z.B. Rundflüge, Ballonfahrten, Bootsfahrten, Zugfahrten, Gondelfahrten oder Allrad-Safaris), die von Natur aus mit gewissen Gefahren verbunden sind, und die von unabhängigen örtlichen Veranstaltern durchgeführt werden. Für diese vermittelten Leistungen gelten ausschließlich die Beförderungsbedingungen dieser unabhängigen Veranstalter. Uluru-KataTjuta-Nationalparkgebühren Die Gebühr für den Uluru-Kata Tjuta Nationalpark beträgt aktuell € 28 für Erwachsene und ist drei aufeinanderfolgende Tage gültig. Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre haben freien Eintritt. Die obligatorisch Gebühr wird von der Regierung erhoben und kann sich ändern. NorthernTerritory Parks Pass (unabhängig von der Uluru-KataTjuta-Nationalpark-Gebühr): Zum 01. November 2023 wurde der Northern Territory (NT) Parks Pass eingeführt, welcher je nach besuchter Region zusätzlich zum Preis der in diesem Katalog mit # gekennzeichneten Tagestouren zu zahlen ist. Weitere Informationen finden Sie auf https://nt.gov.au/parks/park-pass . Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden Der Reisende hat dem RV einen eventuellen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der RV wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der ReisendekeineMinderungnach§651mBGBoderSchadensersatznach§651nBGBverlangen. ReisemängelsindwährendderReisebeiderReiseleitunganzuzeigen. IsteineReiseleitungoder ein Vertreter des RV nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel direkt beim RV oderdemReisevermittleranzuzeigen. DerReisendekannAbhilfeverlangen.DerRVhatdaraufdenReisemangelzubeseitigen.Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Wenn der RV nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichenAufwendungenverlangen.WirddieAbhilfeverweigertoder istsiesofortnotwendig, bedarfeskeinerFrist.DerRVkanndieAbhilfenurverweigern,wennsieunmöglich istoderunter BerücksichtigungdesAusmaßesdesReisemangelsunddesWertsderbetroffenenReiseleistung mitunverhältnismäßigenKostenverbunden ist. IndiesenFällengilt§651kAbs.3bisAbs.5BGB. Der RV ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkretzu informierenundseineBeistandspflichtenzuerfüllen (vgl.§651qBGB). Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Wird die PauschalreisedurchdenReisemangelerheblichbeeinträchtigt,kannderReisendedenVertrag nach Ablauf einer angemessenen Frist kündigen. Verweigert der RV die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergebensichaus§651lAbs.2undAbs.3BGB. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651nBGBverlangen.HatderReisendeaufgrunddesselbenEreignissesgegendenRVAnspruch aufSchadensersatzoderaufErstattungeines infolgeeinerMinderungzuvielgezahltenBetrages, somusssichderReisendedenBetraganrechnen lassen,deneraufgrunddesselbenEreignisses alsEntschädigungoderalsErstattungnachMaßgabe internationalerÜbereinkünfteodervonauf solchenberuhendengesetzlichenVorschriftennach§651pAbs.3BGBerhaltenhat. Haftungsbeschränkung Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der RV für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der RV haftet insbesondere nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die von Leistungsträgern erbracht werden und als solche für den Reisenden erkennbar vom RV lediglich vermittelt werden (z.B. fakultative Ausflüge, Beförderungsleistungen per Flugzeug, Boot usw.). Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Abkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der RV gegenüber dem Reisenden auf diese berufen. Verjährung – Geltendmachung Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem RV oder dem Reisevermittler (Reisebüro), der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit demTage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach endensollte. Mindestteilnehmerzahl Alle indiesemKatalogaufgeführtenRundreisen, InspiringJourneys,KurztourenundTagestouren unterliegen einer Mindestteilnehmerzahl, die im Katalog bzw. in der Reisebeschreibung aufgeführt ist. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist der RV berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt erfolgt bis spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn. Sofern der Reisende in diesem Falle nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Beträgt die Gruppengröße bei den Geführten Rundreisenwenigerals15Teilnehmer,kannderReiseleitergleichzeitigauchFahrerseinundder RVbehältsichdasRechtvor,einkleineresFahrzeugeinzusetzen,welchesmöglicherweisenicht mitallen imKatalogaufgeführtenMerkmalenausgestattet ist. Hotelunterkünfte Wo nicht ausdrücklich erwähnt, werden die Zimmer in den Rundreisehotels nach Verfügbarkeit (Run-of-House) vergeben. Ein Doppelzimmer ist mit einem Doppelbett oder zwei Einzelbetten ausgestattet, in manchen Hotels sind Doppelzimmer mit einem Doppelbett und einem Einzelbett oder Stockbett ausgestattet. Der RV kann die genaue Zimmerkonfiguration nicht im Voraus garantieren. WenneinEinzelzimmergewünscht ist,mussderReisendedenEinzelzimmerpreisbezahlen. Auf Geführten Rundreisen können Alleinreisende auf Wunsch auch in einem „halben Doppelzimmer“ untergebracht werden. Auf Geführten Rundreisen und Kurztouren sind i.d.R. zu einem ermäßigten Preis Dreibett- zimmerbuchbar.Dabeikanndas3.BetteinZustellbett,Klappbettoder „Roll-Away“-Bettsein. Flughafen-Transfers Am ersten und letzten Tag der Geführten Rundreisen und Inspiring Journeys sind Transfers zwischen Flughafen und Hotel eingeschlossen. Wo keine Transfers eingeschlossen sind, können diese kostenpflichtig hinzu gebucht werden. Für nicht in Anspruch genommene oder verpasste Transfers können leider keine Erstattungen vorgenommen werden. Die entsprechende Fluginformation muss bis spätestens 60 Tage vor Reisebeginn an den RV weitergeleitet werden und den im Katalog aufgeführten zeitlichen Erfordernissen genügen. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, den RV über Änderungen der Ankunfts- und Abflugzeiten zu informieren, damit die Transfers gewährleistet werden können. Im Falle, dass Flughafen-Transfers aufgrund falscher oder nicht aktueller Flugdaten fehlschlagen, können keine Erstattungen vorgenommen werden. Freigepäck Reisende können einen mittelgroßen Koffer oder Rucksack sowie ein kleines Handgepäck, das im Fahrgastraum des Reisebusses mitgeführt werden kann, mit auf die Reise bringen. Koffer mit ausziehbarem Griff und Rollen passen nicht in die Handgepäckablage der Reisebusse und können nicht als Handgepäck akzeptiert werden. Das Gesamtgewicht aller Gepäckstücke sollte 23 kg pro Person nicht überschreiten. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften bezüglich des Gesamtgewichts der Fahrzeuge, sind die Fahrer unter Umständen angewiesen, auf die Freigepäckgrenze zu bestehen. Die Gepäckbestimmungen der Fluggesellschaften können von den Bedingungen des RV abweichen. Der RV ist nicht für von Fluggesellschaften erhobene Gebühren für Übergepäck verantwortlich. Für alle Gepäckstücke und persönlichen Gegenstände ist der Reisende jederzeit selbst verantwortlich. Eine Reisegepäck-Versicherungwirdempfohlen. Pass- und Visa-Formalitäten Für die Einreise nach Australien und Neuseeland benötigen Bürger der EU und der Schweiz einen gültigen Reisepass sowie eine elektronische Einreiseerlaubnis (ETA). Das ETA für AustralienkannvomRVoder IhremReisebüroorganisiertwerden,eventuellwirdhierfüreine Service-Gebühr erhoben. Im Falle von Neuseeland muss das NZeTA vom Reisenden selbst auf immigration.govt.nz kostenpflichtig (ca. NZD 12) beantragt und seit 1. Juli 2019 eine Tourismusabgabe (International Visitor Conservations and Tourism Levy) von aktuell NZD 35 pro Person entrichtet werden. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. fehlendes ETA, abgelaufener Reisepass, ungenügende Impfzertifikate). Dieser Umstand ist als Rücktritt durch den Reisenden mit den entsprechenden Stornokosten-Pauschalen zu bewerten. Erforderliche Impfungen Zum Zeitpunkt der Drucklegung waren für die Reisedestinationen Australien und Neuseeland keinerlei Impfungenvorgeschrieben.EineCOVID-19Schutzimpfungwird jedochempfohlen.Die aktuellenEinreisebestimmungen findenSie aufden InternetseitendesAuswärtigenAmtes,des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), der Australischen und Neuseeländischen Botschaften oder Konsulate sowie unter aatkings.com/about-us/travel- alert/ und aatkings.com/about-us/frequently-asked-questions/ . Reiseversicherung Es wird den Reisenden empfohlen, eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen, die nicht nur bei Krankenhausaufenthalt und Verlust des persönlichen Gepäcks, sondern auch bei einer notwendigen Stornierung eintritt. Ihr Reisebüro wird Sie gerne beraten. Datenschutzbestimmung Der Buchungsprozess macht es erforderlich, dass der RV von allen Reisenden personen- bezogene Daten erhebt und speichert. Hierbei handelt es sich um Informationen zur Identität der Reisenden, wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Reisepassnummer aber auch gesundheitsrelevante Daten. Der RV wird personenbezogene Daten der Reisenden nur im Zusammenhang mit der Abwicklung des ihm erteilten Buchungsauftrags erheben, bearbeiten, speichern und verwenden. Diese Daten werden nur an die legitimen Behörden (Zoll, Einwanderungsbehörde) und an die in die Erfüllung des Reisevertrages (z.B. Hotels) eingebundenenUnternehmen imerforderlichenUmfangweitergegeben. Der RV wird die Daten des Reisenden nur im Zusammenhang der bestehenden Vertrags- beziehung nutzen, soweit dies zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Auf Anforderung teilt der RV dem Reisenden mit, welche persönlichen Daten gespeichert sind. Der Reisende bekommt auf Wunsch eine Kopie der Daten zugeschickt undhateinRechtaufBerichtigungdergespeichertenDaten. Wichtiger Hinweis Leider ist es unvermeidlich, dass sich seit Drucklegung einige in diesem Katalog aufgeführten Preise und/oder Programmdetails geändert haben. Sie werden zum Buchungszeitpunkt über eventuelle Änderungen informiert. Der RV haftet grundsätzlich nicht für Druckfehler, falsch übermittelte Daten oder Fehler, die auf unvorhersehbaren Ereignissen beruhen, sowie für fehlerhafte Angaben, unzutreffende Beschreibungen, verwendete Fotografien oder nicht autorisierteZusagenvonunabhängigenDritten. Bildnachweis Die Bilder in diesem Katalog wurden teilweise von Tourism Australia, Tourism NT, Kakadu Tourism, South Australia Tourism Commission, Tourism & Events Queensland, Voyages Indigenous Tourism Australia, Tourism Western Australia, New Zealand Tourism, Cristian Fletcher,AdamBruzzone,VaughanBrookfield,SaraOrme,MarkPickthall,ShaanaMcNaught, Miles Holden, Emily Godfrey, Jason Charles Hill, Grant Hunt, Natalie Mendham, Fraser Clements, Jess Bonde, Colby Brown, Nicholas Kavo, Greg Snell, Jemma Craig, Salty Aura, James Fisher, Jason Ierace zur Verfügung gestellt. Manche Bilder in diesem Katalog repräsentierendieRegionundmöglicherweisenichtexaktdenaufderReisebesuchtenOrt. Reiseveranstalter AATKingsTours International Ltd.c/o AATKingsTours (Deutschland) GmbH
 Aidenbachstraße 52, 81379 München
 Tel: +49 (0) 89 544 164 0 Fax: +49 (0) 89 544 164 22
 e-Mail: info@aatkings.eu www.aatkings.com

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